German EULA
Dassault Systèmes SolidWorks Corporation Lizenz- und Subskriptionsdienst-Vertrag
Der Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) als Endnutzer und der Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA („DS SolidWorks“) wird im Hinblick auf die SolidWorks® Software und ggf. bestimmte weitere Softwareprodukte (nachfolgend zusammen die „DS Software“), die durch DS SolidWorks lizenziert sind, einschließlich der SolidWorks® Simulation Analyseproduktlinie und der SolidWorks Produktlinie für Produktdatenmanagement, geschlossen. Der Begriff „Software“ umfasst auch (i) alle Aktualisierungen oder Upgrades der Software, die Sie möglicherweise von Zeit zu Zeit als Teil eines Subskriptionsdienstes oder einer anderen Supportvereinbarung erhalten, sowie (ii) alle von Ihnen ggf. zusätzlich bestellten Zusatzanwendungen der SolidWorks Software sowie (iii) Software von Drittfirmen („DS SolidWorks Lizenzgeber“) wie z.B. die Adobe® PDF Bibliothek, die in die SolidWorks Software integriert ist. Ohne Besitz einer Lizenz von DS SolidWorks darf die vorliegende Software weder auf einen Computer geladen noch kopiert werden.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durch, BEVOR Sie die Verpackung mit der Software öffnen oder die Software installieren und verwenden. Mit dem Öffnen der Software-Verpackung oder dem Installieren und Verwenden der Software bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und den dazugehörigen Objekten (einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises bei Ihrem Reseller zurück. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis für die Lizenz zur Ausübung der hierin gewährten Rechte und muss von Ihnen aufbewahrt werden.
1.A. Lizenzgewährung.
DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte und Geschäftsgeheimnisse an der Software und Dokumentation. Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an der überlassenen Software und der Dokumentation bei DS SolidWorks.
Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrages.
(i) DS SolidWorks gewährt Ihnen gemäß den nachfolgenden Bedingungen nach Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren an Ihren Reseller, bei dem Sie die Lizenz erworben haben, eine einfache, grundsätzlich dauerhafte (vgl. Ziffer 5) und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) für Ihre eigenen Geschäftszwecke. Die Lizenz ist räumlich beschränkt auf das Land, in dem Sie oder, falls abweichend, Ihre Niederlassung, welche die Bestellung bei Ihrem Reseller durchführt, Ihren Geschäftssitz haben und darf nicht in ein anderes Land verbracht werden und wird nur unter der Voraussetzung gewährt, je nach anzuwendendem Gesetz oder anzuwendender Bestimmung, dass Sie bzw. Ihre Niederlassung die Lizenz bei einem Reseller erworben haben, der seinen Geschäftssitz in dem Land hat, in dem Sie bzw. Ihre Niederlassung die Software nutzen. Die Lizenz ist somit räumlich beschränkt und darf nicht in anderen Ländern genutzt werden.
(ii) Soweit nachfolgend nicht anders angegeben, dürfen Sie keinen Teil der Software gesondert oder unabhängig von den übrigen Teilen der Software verwenden.
(iii) Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur Software gewähren und dürfen somit die Software nicht verleasen, vermieten oder verleihen (z.B. im Rahmen eines Timesharing-Abkommens). Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, z.B. in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computer-System oder anderweitig zugänglich machen.
(iv) Sie sind nicht dazu berechtigt, die Software zu verändern oder von der Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke oder Kompilationen oder kollektive Werke zu erstellen, die Software zu analysieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder auf andere Art und Weise den Quellcode der Software zu entschlüsseln. Zwingende gesetzliche, ggf. nach Ihrem nationalen Recht bestehende Ausnahmen (z.B. gemäß § 69 e des deutschen Urheberrechtsgesetzes) bleiben unberührt. Falls Sie Informationen benötigen, die notwendig sind, um Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computer-Programms mit der Software zu erreichen, müssen Sie dies jedoch DS SolidWorks zuvor schriftlich mitteilen und die Art der Interoperabilitäts-Informationen, die Sie benötigen, und den Zweck, für den sie verwendet werden, angeben. DS SolidWorks kann Ihnen dann nach eigenem Ermessen entweder (i) gegen angemessene Vergütung die Interoperabilitäts-Informationen zur Verfügung stellen oder (ii) Ihnen erlauben, in dem Umfang, der zum Erhalten solcher Interoperabilitäts-Informationen notwendig ist, die Software zurückzuentwickeln. Wenn sich DS SolidWorks für Option (i) entscheidet, sind Sie dazu verpflichtet, DS SolidWorks die zur Bereitstellung der Interoperabilitäts-Informationen erforderlichen eigenen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(v) Sie dürfen ein Exemplar der Software zu Sicherungszwecken in maschinenlesbarer Form kopieren.
(vi) Auf allen Vervielfältigungsstücken der Software und der Dokumentation sind sämtliche Urheberechts-, Markenrechts- und sonstigen Schutzrechtsvermerke und ggf. enthaltene Haftungsausschlüsse von DS SolidWorks oder Dritten unverändert wiederzugeben.
(vii) Für die jeweiligen Lizenzform (Einzelnutzer- oder Netzwerklizenz), die Sie erwerben, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Wenn Sie eine Einzelnutzerlizenz erworben haben, dürfen Sie nur eine Kopie der Software auf einem Computer installieren und nutzen, d.h. wenn Sie den Computer austauschen, müssen Sie die Software auf dem alten Computer deinstallieren, bevor Sie sie auf dem neuen Computer installieren.
(b) Wenn Sie über eine Netzwerklizenz („SNL“) der Software verfügen, dann dürfen Sie jederzeit so viele Kopien der Software auf Client-Computern, d.h. auf das Netzwerk zugriffsberechtigte Computer, verwenden, wie Sie Lizenzen haben und diese in den Ländern nutzen, für die die Lizenz erteilt wurde (siehe Ziffer 1.A (viii) (b) weiter unten). Die Software wird auf einem Client-Computer „verwendet“, wenn sie in seinen temporären Speicher (RAM) geladen ist. Wenn die mögliche Zahl von Benutzern der Software die Zahl der Lizenzen, die Sie erworben haben, überschreitet (z.B. innerhalb eines Netzwerkes, auf das eine größere Anzahl von Client-Computern Zugriff hat, als Lizenzen vorliegen), müssen Sie in geeigneter Weise sicherstellen, dass die Zahl der Client-Computer, auf denen die Software gleichzeitig ausgeführt wird, nicht größer ist, als die Zahl der erworbenen Lizenzen.
Die SNL –Version der Software muss auf einem Netzwerkserver mit einem Dongle (Hardwareschlüssel) (für Simulation Produkte ist ein Dongle u. U. nicht erforderlich) oder einem integrierten Software-Sicherheitsmechanismus installiert sein, der nur den gleichzeitigen Betrieb der Anzahl von Lizenzen erlaubt, die Sie erworben haben. Sie können ggf. auf Grundlage gesonderter Vereinbarung zusätzliche Lizenzen erwerben.
Das Netzwerk darf in verschiedenen Ländern genutzte SNLs enthalten, vorausgesetzt, die jeweiligen SNLs sind für das Land lizenziert, in dem sie genutzt werden, d.h. die erforderliche Anzahl von Lizenzen für die SNL, die in einem Land genutzt werden soll, wurde von einem Reseller in diesem Land erworben. Zum Beispiel können auf einem Server in Deutschland installierte und gewartete SNLs von Personen in Frankreich und im Vereinigten Königreich genutzt werden, vorausgesetzt, die erforderliche Anzahl von SNL Lizenzen für Frankreich wurde von einem Reseller in Frankreich und die erforderliche Anzahl von SNL Lizenzen für das Vereinigte Königreich wurde von einem dort ansässigen Reseller erworben. Sollte der Server, auf dem eine oder mehrere SNLs installiert sind, nicht in dem Land gelegen sein, für das die SNL(s) genutzt wird bzw. werden, sollten Sie Ihren DS SolidWorks Reseller benachrichtigen, um eine angemessenen Lizenzverwaltung für die SNL(s) zu gewährleisten.
Zusätzlich gilt, dass das Netzwerk, auf dem die SNL installiert ist, die Nutzung der Software nur durch diejenige natürliche oder juristische Person, die die Lizenz erworben hat, sowie nur solchen Client-Computern, die sich in derselben Region wie der Server befinden, ermöglichen darf. DS SolidWorks hat in diesem Zusammenhang drei Regionen definiert: (i) Nord-, Süd- und Mittelamerika, (ii) Europa/der Nahe Osten/Afrika („EMEA“), (iii) der Rest von Asien und Australien. Zum Beispiel müssen alle Lizenzen, auf die von einem in Nord-, Süd- oder Mittelamerika betriebenen Server zugegriffen wird, für ein Land oder mehrere Länder in Nord-, Süd- oder Mittelamerika lizenziert sein. Sie müssen hierbei die anwendbaren Exportkontrollgesetze, insbesondere die amerikanischen oder britischen Exportkontrollgesetze, stets einhalten, ungeachtet dessen, wo sich der Server befindet.
(viii) Mit Ausnahme der Simulation Produkte sind Lizenzpakete, die aus mehreren Einzelmodulen bestehen (wie SolidWorks Professional), nicht getrennt voneinander verwendbar (wenn z.B. eine Lizenz für SolidWorks Professional besteht, kann Toolbox nicht auf einem Computer verwendet werden, während PhotoView 360 auf einem anderen Computer verwendet wird).
(ix) Bei der Registrierung (siehe Ziffer 8) müssen Sie uns die maximale Anzahl der möglichen Benutzer der erworbenen Lizenzen mitteilen. Sie sind auch dazu verpflichtet, regelmäßig und genau Buch über die Zahl und Standorte aller Kopien der Software zu führen, die vertragsgemäße Verwendung der Software zu überwachen und zu kontrollieren und DS SolidWorks auf Anforderung Kopien dieser Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.
(x) Wenn die Software ständig auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers (außer auf einem Netzwerkserver) installiert ist und eine Person diesen Computer in mehr als 80 % ihrer Arbeitszeit benutzt, dann darf diese Person die Software, mit Ausnahme von Simulation Produkten, auch auf einem Notebook oder auf einem am Heimarbeitsplatz vorhandenen Computer verwenden. (Aufgrund von Exportbestimmungen sind Personen im asiatisch-pazifischen Raum auf die Verwendung der Software auf nur einem [1] Computer beschränkt.)
(xi) Wenn Sie mit Adobe® PDF Software arbeiten, können Sie Kopien der Schriftart-Software („Font Software“) in Ihre elektronischen Dokumente eingebunden nutzen, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Font Software, die Sie eingebunden nutzen, auf der Adobe Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html als “licensed for editable embedding” (für editierbares Einbinden lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für die Editierung elektronischer Dokumente verwenden. Weitere Rechte zur Einbindung werden mit dieser Lizenz nicht eingeräumt.
1.B. Zusätzliche Lizenzbedingungen für SolidWorks eDrawings® Professional, Workgroup PDM und Enterprise PDM. Bei der SolidWorks® eDrawings Professional Software handelt es sich um ein Interaktionswerkzeug. Daher ermöglicht Ihnen SolidWorks eDrawings Professional, und DS SolidWorks gewährt Ihnen, insoweit in Abweichung von Ziffer 1.A, das nicht-ausschließliche Recht, Kopien von Teilen von eDrawings Professional sowie der von Ihnen erstellten Modelldateien zu erstellen und diese Dateien an Dritte weiterzugeben, mit denen Sie zusammenarbeiten, so dass diese Dritten Ihre Modelle unter anderem anzeigen, kennzeichnen und bemaßen können.
In Abweichung von Ziffer 1.A umfasst jede Lizenz für SolidWorks Workgroup PDM oder Workgroup PDM Contributor (eine Client-Lizenz) das nicht-ausschließliche Recht, die Workgroup PDM Tresorfunktion auf einer unbegrenzten Zahl von Ihren eigenen Servern zu installieren. Eine separate Workgroup PDM Viewer Lizenz ist für jeden Workgroup PDM Tresor erforderlich, der mit der Workgroup PDM Viewer Anwendung aktiviert werden soll. Hinweis: Die Enterprise PDM Lizenzen erlauben dagegen nicht die Installation der Enterprise PDM Software auf zusätzlichen Servern.
In Abweichung von Ziffer 1.A (a) lizenziert DS SolidWorks die Enterprise PDM Software auf der Basis eines „Server plus Client Access“ („CAL“) Lizenzmodells. Sie können die Enterprise PDM Software innerhalb eines Netzwerks oder einer anderen Mehrfach-Endnutzer-Umgebung verwenden, vorausgesetzt, Sie haben eine Enterprise PDM Lizenz pro jeweils gleichzeitigem („concurrent“) Nutzer, der auf den Enterprise PDM Tresor oder Datenbankserver zugreift, erworben. Die Nutzungsbedingungen der Microsoft® SQL Server™ 2008 R2 Standard Edition, „Run-time“ limitierten Softwarelizenz werden zusammen mit der Enterprise PDM Software ausgeliefert und in den vorliegenden Lizenz- und Subskriptionsdienstvertrag einbezogen. (b) Sowohl Enterprise PDM als auch Conisio enthalten eingebettete Software-Programme, die von der Oracle Corporation und ihren angegliederten Unternehmen ("Oracle") (die “Oracle Programme”) zur Verfügung gestellt werden, und ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts 1, behalten sich Oracle oder ihr(e) Lizenzgeber alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte auf die Oracle Programme vor und sind Drittbegünstigte des vorliegenden Vertrags. Die Oracle Programme unterliegen einer limitierten Lizenz und können nur mit dem assoziierten Anwendungspaket verwendet und von Ihnen nicht modifiziert werden. Einige der Oracle Programme enthalten u. U. Quellcode, den Oracle als Teil der Standardlieferung solcher Programme bereit stellt. Dieser Code unterliegt den Bedingungen des vorliegenden Vertrags. (c) Technologien Dritter, die für die Verwendung einiger der Oracle Programme angemessen oder erforderlich sein können, sind in der Dokumentation des Anwendungsprogramms oder in sonstigen Mitteilungen von DS SolidWorks aufgeführt, und solche Technologien sind für Sie nur für die Verwendung mit dem Anwendungspaket laut den Bestimmung des Lizenzvertrags Dritter laut Angaben in der Dokumentation des Anwendungspakets oder laut Mitteilungen von DS SolidWorks und nicht laut den Bedingungen des vorliegenden Vertrags lizenziert. (d) Sie erklären Sich einverstanden, (i) DS SolidWorks zu erlauben, Ihre Verwendung der Oracle Programme zu prüfen, (ii) DS SolidWorks zumutbare Unterstützung und Zugang zu Daten im Zuge einer solchen Prüfung zu gewähren und (iii) DS SolidWorks zu erlauben, die Ergebnisse einer solchen Prüfung an Oracle weiterzugeben oder das Recht von DS SolidWorks zur Durchführung der Prüfung an Oracle zu übertragen (ohne Verpflichtung oder Haftung seitens Oracle bezüglich Ihrer oder DS SolidWorks Kosten, die im Zusammenhang mit der Prüfung entstehen). (e) Sie erkennen an, dass Enterprise PDM und Conisio jeweils Software und technische Daten enthalten, die den Exportkontrollgesetzen der Vereinigten Staaten oder Großbritannien Staaten unterliegen und erklären sich dazu bereit, Enterprise PDM oder Conisio nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der zuständigen Behörden in den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern und nicht ohne schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern direkt oder indirekt zu exportieren oder wieder zu exportieren, (d. h. die Software oder die Dokumentation aus dem Land zu verbringen, in dem Sie ursprünglich die Lizenz erworben haben).
2. Internet-Tools und -Dienste. Gelegentlich können in eine Lizenz der Software oder in ein im Rahmen eines Subskriptionsbasisdiensts für die Software bereitgestelltes Angebot Internet-Tools und -Dienste integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Einige Grundfunktionen stehen Ihnen ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Weitere Funktionen sind nur gegen gesonderte Vergütung zugänglich. Eine Beschreibung der Internet-Tools für die Software finden Sie auf unserer Website unter folgender Adresse: www.solidworks.com.
Die Verwendung der Internet-Tools und -Dienste unterliegt zudem ggf. von Ziffer 1.A abweichenden Lizenzbestimmungen („Terms of Use“) Diese Lizenzbestimmungen können Sie unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html einsehen.
DS SolidWorks behält sich vor, kostenlos zur Verfügung gestellte Tools und Dienste von Zeit zu Zeit zu ändern oder einzustellen.
3. Sicherheitsmechanismus. Dassault Systèmes und die mit dem Unternehmen assoziierten Firmen unternehmen alle rechtlichen Schritte zur Eliminierung der Piraterie ihrer Software-Produkte. In diesem Zusammenhang enthält die Software u. U. einen Sicherheitsmechanismus, der die Installation oder die Verwendung illegaler Kopien der Software feststellen kann und Daten über diese illegalen Kopien sammeln und weiterleiten kann. Gesammelte Daten enthalten keine kundenbezogene Daten, die mit der Software erstellt werden. Indem Sie die Software verwenden, stimmen Sie einer solchen Feststellung und Sammlung von Daten sowie der Übermittlung und Verwendung dieser Daten, wenn eine illegale Kopie gefunden wird, zu. DS SolidWorks behält sich das auch Recht vor, ein Hardware-Sperrgerät, eine Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf die Software zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck dieser Mechanismen zu umgehen oder diese außer Kraft zu setzen. Die Verwendung von Software ohne erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist verboten.
4. Subskriptionsdienst. Wenn Sie für die hier lizenzierte Software Subskriptionsdienst-Leistungen bei Ihrem autorisierten DS SolidWorks-Reseller bestellen, können Sie nach Bezahlung der hierfür vereinbarten Gebühren an den Reseller auf Grundlage des Vertrages mit dem Reseller für die vereinbarte Laufzeit des Subskriptionsdienst-Vertrages (soweit Sie nicht mit Ihrem Reseller etwas anderes vereinbaren, beträgt die Laufzeit dieser Leistungen des Resellers in der Regel ein (1) Jahr, kann aber mittels Bezahlung einer entsprechenden Gebühr verlängert werden) folgende Leistungen direkt von DS SolidWorks erhalten:
- Zugriff auf die Website rund um die Uhr, um die neuesten Aktualisierungen der Software herunterzuladen;
- Alle größeren generell verfügbar gemachten Upgrades für die Software, die während des Subskriptionszeitraums erscheinen.
Weitere im Zusammenhang mit dem Subskriptionsdienst ggf. von Ihnen bestellte Leistungen, insbesondere telefonische Unterstützungsdienste, werden nicht von DS SolidWorks, sondern direkt von Ihrem bzw. von einem anderen autorisierten DS SolidWorks Reseller erbracht.
DS SolidWorks weist darauf hin, dass in der Regel nach einem kurzen Übergangszeitraum (ca. 4 Wochen) seit Zurverfügungstellung einer neuen Version der Software (eine neue Version wird gekennzeichnet durch eine Jahresangabe, z.B. „SolidWorks 2009“) Updates (Bug-Fixes) und Second Level Support Hotlinedienste gegenüber Ihrem Reseller nur noch für die dann aktuelle Version der Software zur Verfügung gestellt werden; Updates (Bug-Fixes) und Second Level Hotlinedienste für vorhergehende Versionen (nachfolgend „Altversionen“) werden nicht mehr bereitgestellt.
Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 4 bestehen sämtliche vertraglichen Beziehungen im Rahmen des Subskriptionsdienstes ausschließlich zwischen Ihnen und Ihrem Reseller, d.h. Sie können im Hinblick auf sämtliche hier genannten Leistungen Ansprüche nur gegenüber Ihrem Reseller geltend machen.
Von Zeit zu Zeit stellt Ihnen DS SolidWorks ggf. Microsoft Software-Komponenten als Teil eines Updates zur Verfügung. Sie werden sicherstellen, dass Sie diese nur installieren werden, wenn Sie eine gültige Lizenz für diejenigen Microsoft Produkte besitzen, auf die sich die gelieferten Komponenten beziehen.
DS SolidWorks räumt Ihnen an der Software, die Ihnen im Rahmen des Subskriptionsdienstes zur Verfügung gestellt wird, die in Ziffer 1 genannten Rechte ein. Software, die als Upgrade oder Aktualisierung einer früheren Version der lizenzierten Software geliefert wird, muss jedoch die vorherige Version ersetzen - es wird keine zusätzliche Lizenz erteilt. Die Anzahl der installierten Aktualisierungen darf nicht die Anzahl der bezahlten Subskriptionsdienstgebühren übersteigen.
Die Parteien sind sich darin einig, dass die Bereitstellung von Upgrades oder sonstigen Aktualisierungen der Software die Gewährleistungsregelungen im Hinblick auf die ursprünglich überlassenen Software (siehe Ziffer 7) unberührt lässt und insbesondere nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungszeit oder zum Beginn einer neuen Gewährleistung bzgl. der gelieferten Updates oder sonstigen Aktualisierungen der Software führt.
5. Datenschutzrichtlinie. Beim Erwerb der Software sind DS SolidWorks u. U. gewisse personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, wie z. B. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse. DS SolidWorks kann Ihren Computer während des Installationsvorgangs durchsuchen, um, unter anderem, festzustellen, ob SolidWorks oder andere Dassault Systèmes Produkte auf dem Computer installiert sind. Zudem werden Charakteristika des Computers, auf dem Sie die Software ausführen werden, wie der Video-Controller oder das Betriebssystem erfasst. Diese Computer-Daten werden nicht mit Ihrer persönlichen Identifikation in Bezug gesetzt, sondern nur zusammen mit sämtlichen anderen Daten geprüft und zur Einhaltung der Drittanbieterlizenzen und zum besseren Verständnis der Anwenderbasis mit dem Ziel der Optimierung der Software verwendet. Als Bedingung für den Download und die Verwendung der Software stimmen Sie auch den Bedingungen der DS SolidWorks Datenschutzrichtlinie unter http://www.solidworks.com/sw/privacypolicy.htm zu, die u. U. von Zeit zu Zeit ohne weitere Benachrichtigung aktualisiert wird. Informationen, die von DS SolidWorks im Zuge Ihrer Registrierung für die Software eingeholt werden, werden u. U. in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land, in dem DS SolidWorks oder seine Vertreter Niederlassungen unterhalten, gespeichert oder verarbeitet. Dementsprechend stimmen Sie durch die Verwendung der Software einem Transfer solcher Daten in ein anderes Land zu.
6. Laufzeit. Die Ihnen eingeräumte Lizenz ist grundsätzlich dauerhaft in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 6. DS SolidWorks kann Ihre Lizenz jedoch schriftlich fristlos kündigen (i) ohne vorherige Abmahnung bei einem Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen Ihrer Lizenz, insbesondere bei Verstößen gegen die in Artikel 1, 2 oder 3 dieses Vertrags festgelegten Nutzungsschranken, oder (ii) wenn Sie gegen eine andere wesentliche Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Benachrichtigung durch DS SolidWorks oder Ihren DS SolidWorks Reseller beenden. Nach Kündigung der Lizenz geben Sie umgehend alle Kopien der Software und Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, nach den Anweisungen von DS SolidWorks an DS SolidWorks zurück oder vernichten sie. Die Bestimmungen der Ziffern 5, 6, 7, 8, 10, 11 und 12 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags fort.
7. Verantwortung für die Auswahl und Verwendung der Software: Sie sind verantwortlich für die Auswahl, Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung der Software und für die mit der Software erzielten Ausgabeergebnisse. Sie sind verpflichtet, geeignete Sicherungen zur Verhinderung von Datenverlust für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß arbeitet, zu treffen. Die Software ist ein Tool, das ausschließlich für die Verwendung durch ausgebildetes Personal konzipiert ist. Sie dient keinesfalls als Ersatz für professionelles Urteil oder unabhängiges Testen von physikalischen Prototypen in bezug auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzung. Für alle Ergebnisse, die aus der Verwendung der Software erzielt werden, tragen Sie die alleinige Verantwortung.
Weder
die Software noch irgendwelche ihrer Komponenten sind für die Verwendung bei
der Planung oder dem Betrieb von nuklearen Einrichtungen,
Lebenserhaltungssystemen, Flugzeugen oder anderer Aktivitäten vorgesehen, wo
ein Fehlschlagen der Software oder ihrer Komponenten oder beider zum Tode, zu Personenschaden
oder schweren körperlichen Schäden oder Umweltschäden führen könnte.
Vorsicht: Einige Inhalte, wie die Verbindungselemente in der DS SolidWorks Toolbox, sind nur ungefähre Darstellungen und u.U. für bestimmte Einsatzbereiche nicht geeignet.
8. Gewährleistung und Haftung
a. Gewährleistung. DS SolidWorks gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Datum der Übergabe der Software durch den Reseller an Sie, dass die Software frei von Materialfehlern ist und im wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren wird. DS SolidWorks gewährleistet außerdem, dass alle zusätzlichen Dienste, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit leistet (siehe Ziffer 2), fachmännisch und nach den Regeln angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. DS SolidWorks gewährleistet nicht, dass die Software oder die Dienste Ihren Anforderungen entsprechen, dass die Verwendung der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird oder dass Internet-Tools oder Internet-Dienste in vollem Umfang sicher sind. Die einzige Verpflichtung von DS SolidWorks und Ihr einziger Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung besteht darin, unter angemessenem Einsatz das fehlerhafte Medium oder die fehlerhafte Software zu reparieren oder zu ersetzen oder die Dienstleistung noch einmal durchzuführen. Sind diese Bemühungen erfolglos, dann werden SolidWorks oder Ihr autorisierter DS SolidWorks Reseller (i) den Preis, den Sie für die Software bezahlt haben, bei Rückgabe der fehlerhaften Software und einer Kopie der Kaufpreisquittung, bzw. den Preis, den Sie für die Dienstleistung bezahlt haben, zurückerstatten, oder (ii), falls gesetzlich vorgeschrieben, eine andere Lösung anbieten. DS SolidWorks leistet für den verbleibenden Rest des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der Ersatzsoftware durch Sie, je nachdem, was länger ist, Gewähr für eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzsoftware nach den hier vereinbarten Regelungen.
b. Ausnahmen. Gewährleistungsansprüche sind in folgenden Fällen ausgeschlossen: (i) Zufall, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässige Handhabung der Software, (ii) Handlungen oder Versäumnisse, für die nicht DS SolidWorks verantwortlich ist, (iii) Kombination der Software mit Produkten, Materialien oder Software, die nicht von DS SolidWorks angeboten werden oder nicht zur Kombination mit der Software vorgesehen sind, oder (iv) in Fällen, in denen Sie es unterlassen haben, alle Aktualisierungen der Software, die DS SolidWorks zur Verfügung stellt, zu integrieren und zu verwenden.
Zusätzliche Kopien von Altversionen, die Ihnen ausnahmsweise ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung gestellt werden, unterliegen keinen Gewährleistungsansprüchen.
c. Gewährleistungsbeschränkungen. Die in dieser Ziffer 8 beschriebene Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die von DS SolidWorks in bezug auf die Software und Dokumentation und jeden ggf. geleisteten Dienst übernommen wird; DS SolidWorks und seine Lizenzgeber (z.B. Adobe) geben, im nach geltendem Recht erlaubten Höchstmaß, keine weitergehenden als die vorgenannten Gewährleistungen ab. Dieser Ausschluss bezieht sich insbesondere auf jegliche explizite oder implizite oder aus Handelsbrauch abgeleitete sonstige Gewährleistung, die Haftung für die Gebrauchstauglichkeit, die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Nichtverletzung von Rechten.
Ansprüche im Zusammenhang mit der in dieser Ziffer 8 beschriebenen Gewährleistung dürfen auf keinen Fall später als ein Jahr nach dem Auftreten eines Gewährleistungsfalles gerichtlich geltend gemacht werden.
d. Haftungsbeschränkung. Sie erkennen an, dass die Vergütung, die für die Lizenzrechte bezahlt wird, in einem erheblichen Missverhältnis zum Wert der Produkte, die in Verbindung mit der Software konstruiert werden können, stehen kann. Zum Zweck der Haftungsbeschränkung seitens DS SolidWorks und seiner Lizenzgeber in einem Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zum kommerziellen Wert der Lizenzerteilung steht, erklären Sie sich mit den folgenden Haftungsbeschränkungen seitens DS SolidWorks und seiner Lizenzgeber einverstanden. Soweit gesetzlich zulässig, haften DS SolidWorks und seine Lizenzgeber, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Vertrag oder Delikt), nicht über den Betrag der Lizenzgebühr hinaus, die Sie für die Software entrichten, oder über den Betrag der Gebühr hinaus, die Sie für den jeweiligen Dienst entrichtet haben. Unter keinen Umständen haften DS SolidWorks oder ihre Lizenzgeber für besondere, indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus Unverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder Auftragsverlust ergeben), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung der gelieferten Software oder Dokumentation und der ggf. geleisteten Dienste ergeben, selbst wenn DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insoweit nicht, als nationale Rechtsordnungen eine weitergehende Haftung gemäß dem internationalen Privatrecht zwingend vorschreiben.
9. Registrierung und Abschaltfunktion. Sie sind damit einverstanden, dass die Software eine automatische Abschaltfunktion (die „Abschaltfunktion“) enthält, die die Software unverwendbar macht. Die Abschaltfunktion wird dreißig (30) Tage nach der Installation der Software automatisch aktiviert, wenn nicht ein Zugriffscode, der die Abschaltfunktion außer Kraft setzt (die „Gültige Lizenz“), eingegeben wird. Um Ihre Gültige Lizenz zu erhalten, müssen Sie sich bei DS SolidWorks registrieren, indem Sie DS SolidWorks die Informationen, die während der Installation angefragt werden, elektronisch übermitteln. Nach Eingang Ihrer Registrierinformationen bei DS SolidWorks wird Ihnen eine Gültige Lizenz zugeteilt.
10. Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Software (einschließlich Enterprise PDM und Conisio, sofern zutreffend) und Dokumentation Software und technische Daten enthalten, die den Exportkontrollgesetzen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und/oder anderer Staaten unterliegen. Bei Ihrer Bestellung müssen Sie die Länder nennen, in denen die Enterprise PDM Software installiert werden wird. Weiterhin erklären und garantieren Sie, dass Sie kein Bürger eines mit einem Embargo belegten oder auf andere Weise beschränkten Landes oder dort wohnhaft sind (z.B. Kuba, Iran, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien) und dass Sie auch keinem anderen Verbot im Rahmen der Exportkontrollgesetze unterliegen, die Software zu erhalten. Sämtliche Nutzungsrechte an der Software fallen zurück an DS SolidWorks, wenn Sie die vorstehenden Bedingungen nicht einhalten.
11. Einhaltung der Gesetze und Schadloshaltung. Sie stimmen zu, alle Ihre lokalen Gesetze und Regelungen bezüglich des Downloads, der Installation und/oder der Verwendung der Software, der Dokumentation oder beider einzuhalten. Sie stimmen zu, DS SolidWorks und seine Tochterunternehmen, Partner, Direktoren und Mitarbeiter gegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder in irgendeinem Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der Software und/oder der Dokumentation oder Ihrer Verletzung des vorliegenden Vertrags ergeben, schadlos zu halten.
12. Allgemeine Bestimmungen: Dieser Vertrag stellt die einzige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Software und dem Subskriptionsdienst dar und ersetzt sämtliche vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf den Vertragsgegenstand, mit Ausnahme eventuell von den Parteien unterschriebener weiterer Verträge im Hinblick auf die Software oder Subskriptionsdienste. Jede Änderung dieses Vertrages, einschließlich einer Abweichung von diesem Schriftformerfordernis, bedarf der Einhaltung der Schriftform. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Massachusetts mit Ausnahme des UN Kaufrechts. Dieser Vertrag stellt einen versiegelten Vertrag („contract under seal“) dar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchsetzbare Klausel durch eine wirksame und durchsetzbare Klausel ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
13. Beschränkte Rechte der US-Regierung. Die Software ist ein “Handelsgut” im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (OCT 1995) und besteht aus “kommerzieller Computersoftware” und “kommerzieller Softwaredokumentation” gemäß 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie wird der US-Regierung zur Verfügung gestellt (a) für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Dienststellen gemäß der Vorgaben in 48 C.F.R. 12.212, oder (b) für den Erwerb durch oder im Namen von Abteilungen des Verteidigungsministeriums gemäß der Vorgaben in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995).
Sollten Sie eine Aufforderung von einer Dienststelle der US-Regierung erhalten, die Software unter Überschreitung der mit diesem Vertrag eingeräumten Lizenzrechte zur Verfügung zu stellen, sind Sie dazu verpflichtet, DS SolidWorks über den Umfang der Aufforderung zu informieren, und DS SolidWorks wird binnen fünf (5) Arbeitstagen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob dieser Aufforderung entsprochen wird oder nicht.
Vertragspartner und Hersteller ist die Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA.
Adobe ist entweder ein registriertes Warenzeichen oder ein Warenzeichen von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern.
14. Windows-Desktopsuche: Die Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort, ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie der Microsoft Windows Software, mit der es benutzt werden kann (die 'Microsoft Windows Software'), verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Microsoft Windows Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft Windows Software.
Windows-Desktopsuche unterliegt den MSN Datenschutzbestimmungen http://privacy.microsoft.com/en-us/fullnotice.mspx/).






